Kelsen und die Gerechtigkeit
Hans Kelsen, einer der führenden Vertreter des Rechtspositivismus, argumentiert in seinem Werk „Was ist Gerechtigkeit?“, dass es keine objektive, universell gültige Definition von Gerechtigkeit gibt. Für ihn ist Gerechtigkeit ein irrationales Ideal, das stark von subjektiven Wertvorstellungen und kulturellen Kontexten abhängt. Aus dieser Perspektive folgt, dass es keine einheitliche, allgemeingültige Gerechtigkeit geben kann – und sie daher auch kein verlässlicher Maßstab für die Rechtswissenschaft ist.
Kelsen illustriert diese Argumentation anhand mehrerer Beispiele, die die Relativität und Widersprüchlichkeit von Gerechtigkeitsvorstellungen deutlich machen:
- Freiheit vs. soziale Sicherheit: Kelsen fragt, ob eine Gesellschaft, die jedem Mitglied gleiche soziale Sicherheit bietet, gerecht ist, wenn sie dies auf Kosten individueller Freiheit tut. Die Antwort hängt davon ab, welches Ideal man höher gewichtet. Daraus folgt: Es gibt keinen objektiven Maßstab, um zu entscheiden, welches Gerechtigkeitsideal den Vorrang hat.
- Konflikt zwischen Gerechtigkeitsprinzipien: Er zeigt, dass Prinzipien wie Gleichheit, Leistungsgerechtigkeit oder Bedürfnisgerechtigkeit einander widersprechen können. Gleichheit verlangt gleiche Behandlung, Verdienstgerechtigkeit hingegen unterschiedliche Behandlung nach Leistung. Welche Gerechtigkeit als „gerecht“ gilt, ist damit eine Frage subjektiver Entscheidung.
Daraus zieht Kelsen den Schluss, dass Gerechtigkeit kein objektiv feststellbares oder rational begründbares Konzept ist. Die Bewertung von Gesetzen nach ihrer Gerechtigkeit ist daher nicht Aufgabe der Rechtswissenschaft. Stattdessen sollte sich diese ausschließlich mit der Analyse und Struktur positiver Rechtsordnungen befassen.
Dies bildet den Kern von Kelsens Reiner Rechtslehre, die das Recht von moralischen, religiösen oder metaphysischen Elementen reinigen und als wertfreies Normensystem begreifen will. Die zentrale Annahme: Ein Gesetz ist gültig, weil es in einer bestimmten Normenhierarchie verankert ist – nicht, weil es gerecht ist.
Kelsen war sich dabei durchaus der Gefahr bewusst, dass ein solches Rechtsverständnis für unmoralische oder verbrecherische Rechtsordnungen instrumentalisiert werden kann. Dennoch hielt er daran fest, dass die moralische Bewertung außerhalb des methodischen Rahmens der Rechtswissenschaft liegt.
Diese Position ist bis heute umstritten. Kritiker sehen im radikalen Rechtspositivismus eine theoretische Grundlage für die großen staatlichen Verbrechen des 20. Jahrhunderts, da er den Gehorsam gegenüber dem Gesetz von jeder moralischen Reflexion abkoppelt.
Quellen:
- Hans Kelsen: Was ist Gerechtigkeit?, Wien 1953. (z. B. https://archive.org/details/wasistgerechtigk0000hans)
- https://www.rechtsphilosophie.ch/1953_Kelsen_Diverse%20Textstellen.pdf