Grundlagen

11 Wehrhaftigkeit und Gewalt im Sinne des Projekts

Das Projekts lehrt keine pazifistische Idee. Er setzt auf Dialog, Vermittlung und Augenhöhe – aber er ist nicht naiv. Eine Ordnung, die Freiheit, Würde und Gerechtigkeit schützen will, muss in der Lage sein, sich gegen Kräfte zu wehren, die genau diese Grundlagen zerstören wollen.

Gewalt ist kein Ideal. Aber sie kann unter bestimmten Bedingungen notwendig sein: zur Verteidigung des Lebens, zur Abwehr von Tyrannei, zur Sicherung der Möglichkeit, frei zu denken und zu leben. Im Sinne des Projekts ist Gewalt niemals Selbstzweck – sie ist ein äußerstes Mittel, wenn alle anderen Wege versagen.

Wehrhaftigkeit bedeutet hier nicht Repression, sondern Schutz. Der Staat darf sich nicht gleichgültig gegenüber seiner Auflösung verhalten. Er muss die Bedingungen seiner Offenheit sichern: Meinungsfreiheit, Menschenrechte, Teilhabe. Wer sie von innen oder außen bedroht, darf nicht mit Passivität rechnen.

Gleichzeitig gilt: Auch in der Verteidigung muss sich der Staat an seinem eigenen Ethos messen lassen. Gewalt darf nicht entmenschlichen, nicht instrumentalisieren, nicht zur Normalität werden. Ihre Legitimität bemisst sich am Ziel: Schutz, nicht Herrschaft. Rettung, nicht Vergeltung.

Im Sinne des Projekts ist Wehrhaftigkeit Ausdruck von Verantwortung. Sie ist die Entschlossenheit, das, was wertvoll ist, nicht preiszugeben. Und die Bereitschaft, auch in der Not Mensch zu bleiben.